Wir wenden uns an:
Krankenhäuser,
Laboratorien, Arztpraxen,
Dienstleistungsunternehmen.
Seit dem 1.1.2000 ist das Gesetz zur GKV in Kraft getreten. Alle
Krankenhäuser werden verpflichtet ein Qualitätsmanagement (QM)
einzuführen und sich an einrichtungsübergreifenden
Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beteiligen.
Um zu verhindern, daß Abschläge an den Pflegesätzen
vorgenommen werden, bieten wir unsere Unterstützung bei der
Einführung von QM an.
Einige Gemeinschaftspraxen sind bereits zertifiziert worden.
Weitere wollen und werden folgen. Eine Zahnarztpraxis in der Schweiz hat den
europäischen Qualitätspreis gewonnen. Wir kooperieren mit
Zahnarztpraxen, Arztpraxen, Tierarztpraxen, Dentallabors, physiotherapeu- tischen
Einrichtungen, Logopädie u.a..